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Unsere Einstellung
Für die Größe unserer Kanzlei haben wir uns
bewusst entschieden und sind deshalb auch nie „gewachsen“.
Zwar beeindruckt manchmal die Vielzahl der Namen auf
Anwaltsbriefbögen, jedoch bedeutet dies nicht bessere Arbeit.
Auch bedeutet dies nicht unbedingt individuelle Beratung durch
den Anwalt, zu dem Sie gerne gehen möchten. Die Vielzahl der
Anwälte auf dem Briefbogen führt auch nicht dazu, dass Sie
gleich mehrere Anwälte vertreten, diese immer in der Vielzahl
vor Gericht für Sie streiten oder ansonsten die Menge der
tätigen Anwälte Einfluss auf den Erfolg Ihrer Sache hat.
Kein Richter lässt sich durch
die Vielzahl der Namen auf einem Briefbogen in seiner
Rechtsauffassung beeindrucken, so dass es für den eigenen
Rechtsstreit nicht darauf ankommt, wie viele Anwälte auf dem
Briefbogen stehen. Sondern es gilt immer noch: Die besseren
Argumente und Beweislagen überzeugen.
Bei uns werden Sie individuell
beraten. Hier sind Sie keine „Nummer“. Auch unsere
Mitarbeiterinnen kennen Ihren Namen und wissen, wer Sie sind.
Anonymität liegt uns fern. Wir möchten, dass Ihr Problem mit der
gebotenen Intensität und Beachtung bearbeitet wird und keiner
das Gefühl entwickeln muss, einer unter Vielen und damit
uninteressant zu sein. Bei uns werden die Akten auch durch den
erfahrenen Anwalt, der mit Ihnen die Besprechung geführt hat,
bearbeitet. Ihre Sache wird nicht an andere Anwälte und
Kollegen, die Sie noch nicht einmal kennen, innerhalb der
Kanzlei zur Bearbeitung weitergegeben. Mit diesem Prinzip sind
unsere Mandanten bislang gut gefahren. Wir wollen, dass dies
auch in Zukunft so bleibt.
Wir beraten und arbeiten...
Die Welt der Paragraphen und
des Rechts wird tagtäglich immer undurchsichtiger. Fast täglich
kommen neue Gesetze hinzu, werden bestehende Gesetze geändert
und es ergehen Gerichtsentscheidungen, die die bisherige
Rechtssituation verändern.
Um hier noch den Überblick zu behalten, ist eine Spezialisierung
auf bestimmte Bereiche erforderlich.
Frau Rechtsanwältin Bettecken hat sich spezialisiert auf bzw.
hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte bei:
-
Familienrecht mit
Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht,
Erbrecht
- Betreuungsrecht
- Strafrecht, insbesondere
Jugendstrafrecht
- Arbeitsrecht
- Insolvenzrecht – Verbraucherinsolvenz
Herr Rechtsanwalt Rodig bearbeitet:
- Mietrecht
- Vertragsrecht mit Entwurf von
Verträgen in fast allen zivilrechtlichen
Bereichen
-
Werkvertrags-/Kaufvertragsrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Straßenverkehrsrecht
Wir bilden uns
selbstverständlich regelmäßig fort, um immer auf
dem Laufenden zu bleiben.
Ihre Daten
Wir arbeiten mit einem
leistungsfähigen Anwaltscomputersystem. Damit
werden Ihre persönlichen Daten, wie Name,
Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum,
Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens etc.
elektronisch gespeichert. Dies hat den Vorteil,
dass wir bei einem Anruf auch ohne Akte einen
Überblick über die Akte haben oder dass wir auch
sofort feststellen können, ob wir eventuell
schon einmal den Gegner vertreten haben und
daher eventuell Interessenkollisionen bestehen.
Wenn Sie keine Speicherung Ihrer Daten wünschen,
sagen Sie es uns bitte, wobei wir allerdings
darauf hinweisen, dass eine reine „Von-Hand-Bearbeitung“
zu erheblichen Verzögerungen führen kann.
Was Sie wissen sollten
Ein Anwalt kann je nach Ihrem
Auftragsumfang
- nur beraten
- für Sie anschließend auch
außergerichtlich
- oder auch gerichtlich
tätig werden.
Immer wird Ihr Anwalt aber
bemüht sein, Ihre Interessen im Blick zu
haben und zu wahren. Er ist nur Ihren
Interessen verpflichtet, wobei es auch in
Ihrem Interesse sein kann und sollte, vor
unnützen Geldausgaben durch unsinnige
Prozesse oder Streitigkeiten bewahrt zu
werden. Auch dies kann Ergebnis einer
Anwaltsberatung sein. Klagen um jeden Preis
ist einfach und für den Anwalt geldbringend,
kostet allerdings ausschließlich Ihr Geld
und Ihre Erfahrung.
Gerade in einer Zeit, in der auch andere
Institutionen wie Banken, Versicherungen,
Werkstätten etc. die Erlaubnis erhalten,
außergerichtlich rechtsberatend tätig zu
sein, ist es wichtig, einen nicht noch
anderen Interessen verpflichteten Berater zu
haben. Dies kann nur der Anwalt leisten, der
keinen zusätzlichen Arbeitgeber hat, dessen
Interessen er gleichzeitig bei Ihrer
Beratung im Kopf haben muss. Deshalb darf
ein Anwalt nie tätig werden, wenn eine
Verletzung Ihrer Interessen zu befürchten
ist. Selbst wenn Ihre Sache nicht betroffen
ist, dürfte er zum Beispiel nie Ihren Gegner
in einer anderen Sache vertreten. Dieser
wäre dann auch sein Mandant, in dessen
ausschließlichem Interesse er tätig werden
soll. Zwei Herren kann und darf ein Anwalt
aber nicht dienen.
Im übrigen dürfen Verbraucherzentralen,
Versicherungen, Banken, Vereine, Werkstätten
etc. nur außergerichtlich tätig werden.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müssten
Sie sich dennoch um einen Anwalt kümmern,
wenn Sie die Sache nicht selbst (nur vor dem
Amtsgericht möglich) durchziehen wollen.
Damit wird ein ursprünglich vermeintlich
preiswerterer Rechtsrat plötzlich teuer.
Nicht alles, was billig ist, ist auch seinen
Preis wert.
Die Tätigkeit eines Anwalts
kostet Geld. Dies sollte auch
selbstverständlich sein, da auch Sie keine
Arbeitsleistung erbringen würden, ohne
hierfür entlohnt zu werden.
Ein Anwalt hat sogar einen gesetzlichen
Anspruch auf einen angemessenen Vorschuss,
bevor er überhaupt anfängt zu denken. Dies
klingt zunächst vielleicht merkwürdig,
jedoch möchten auch Sie für eine von Ihnen
erbrachte Arbeitsleistung entlohnt werden.
Wüssten Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit, dass
Ihr Arbeitgeber Ihnen anschließend kein Geld
bezahlen würde, hätten Sie sicherlich keine
große Lust zu arbeiten. Hinzu kommt, dass
der Abschluss einer Rechtssache sich
manchmal lange hinzieht. In der
Zwischenzeit laufen aber auch Kosten und
Gehälter unserer Mitarbeiter, die bezahlt
werden wollen, um auch weiter motiviert für
Sie arbeiten zu können. Insofern bitten wir
um Verständnis, wenn wir zu Beginn des
Mandatsverhältnisse einen Vorschuss
anfordern bzw. im Laufe eines Verfahrens
weitere Vorschüsse geltend machen je nach
weiterem Entstehen von Gebühren.
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